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Corona-Alarmstufe II ab 24.11.2021

Ab dem 24.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe II


➡ Eintritt in's Blockhaus mit 2G und Maske

• Bitte bringt entsprechende Nachweise mit.


➡ Ausgenommen von der Regelung sind:

• Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre

• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können Diese

Personengruppe braucht einen gültigen Antigen Test.

• Schwangere und Stillende Personen sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der

Testpflicht und den Zutrittbeschränkungen ausgenommen.


➡ MASKENPFLICHT!

• Die Maskenpflicht gilt für alle Besucher ab 6 Jahren.


Weitere Infos findet ihr hier



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