Corona Update
Ab Montag den 16. 8. gilt in Baden-Württemberg die neue von der Landesregierung veröffentlichte Corona-Verordnung.
Im konkreten Fall bedeutet das für euren Besuch bei uns:
Die GGG Regel tritt wieder in Kraft. Eintritt nur mit gültigem Nachweis
▪️ Genesen:
Positiver PCR-Test min. 28Tage alt max. 6 Monate.
▪️ Geimpft:
Vollständig geimpft mindestens 14 Tage
▪️ Geteste:
Negatives Testergebnis maximal 24 Stunden alt von einem offiziellen Testzentrum.
Kinder sind von der Testpflicht bis nach den Sommerferien ausgenommen.
Bis Ende der Sommerferien gelten Kinder ab sechs Jahren bzw. Schüler als mit
Immunisierten gleichgestellt. Danach gelten Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen, Sonderschulen (SBBZ) und beruflichen Schulen als getestet, da es dort ein engmaschiges Testnetz gibt.
Ansonsten hat sich für uns im Wesentlichen nichts geändert, auch die Maskenpflicht bleibt weiterhin erhalten. Alle weiteren Regeln könnt ihr auf unserer Homepage unter Corona Infos nachlesen.
Weitere Infos zu der neuen Corona Verordnung findet ihr auf https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-zum-16-august-2021
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