Die Landesregierung Badem-Würtemberg hat das Erreichen der Corona-Warnstufe verkündet.
Somit gilt auch bei uns ab dem 3.11.2021:
• Eintritt in das Blockhaus nur mit einem der 3G´s + Maske.
→ Vollständiger Impfnachweis, gültig ab 14 Tage nach der 2ten Impfung
→ Genesungsnachweis, d.h. ein 28 Tage alter positiver PCR Test, aber max. 6 Monate alt
→ Gültigem PCR-Test 48 Stunden
• Ausgenommen von der Regelung sind:
→ Schulpflichtige Kinder und Jugendliche.
Kindergartenkinder, Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen, Sonderschulen (SBBZ) und beruflichen Schulen gelten als getestet, da es dort ein engmaschiges Testnetz gibt. Uns reicht die Vorlage eines Reisepasses oder Schülerausweises.
→ Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen können, dazu zählen momentan auch noch Schwangere und Stillende.
• MASKENPFLICHT!
Es besteht ab dem 03.11. bei uns wieder eine Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren.
Weitere Infos zu unseren Corona-Regeln findet ihr hier
Weitere Infos zur Warnstufe der Landesregierung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe-aus/
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